Information für den Verwaltungsbeirat und interessierte Miteigentümer:

Bei der WEG-Verwaltung gingen am 30. Januar 2018 per E-Mail neue Beiträge des
Miteigentümers ein, der offenkundig sehr unzufrieden ist.

Er fordert die Gemeinschaft auf,
"sich mit diesem Schriftsatz auseinanderzusetzen
und in der Folge eine Streichung aus dem Protokoll
der WEV 2016 zu veranlassen und die damit im
Zusammenhang stehenden Beschlüsse erneut zu fassen."
(TOP zu WEV 2018.pdf)

Demnach sollen sich die Miteigentümer unter dem Motto
"2017 Gegendarstellung zur Diskreditierung meiner Person"
mit einem 19-seitigen Schriftsatz auseinandersetzen, weil
der unzufriedene Miteigentümer anstrebt, das Beschluss-
protokoll der Wohnungseigentümerversammlung 2016 zu
verändern und Beschlüsse erneut zu fassen, die in 2016
mit einer Mehrheit von 691/1000 MEA beschlossen wurden
und rechtskräftig sind.   

Nur im Rahmen eines Rechtsstreits wird die Verwaltung den zeitintensiven Aufwand
betreiben, unwahre Behauptungen zu widerlegen, Vorwürfe zu entkräften und den
Angriff in seiner Gesamtheit abzuwehren. Die gute Kooperation zwischen der alten
und der neuen Verwaltung gewährleistet eine lückenlos dokumentierte Beweislage.
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