Information für den Verwaltungsbeirat und interessierte Miteigentümer:

Anfechtung eines in der WEV 2017 gefassten Beschlusses

In der Eigentümerversammlung wurde am 24.02.2017 beschlossen, dass
die Hausverwaltung die Jahresabrechnung 2016 ordnungsgemäß und
vollständig erstellt hat und durch Beschluss der WEG entlastet wird.

Abstimmung:
JA 696/1000 MEA, NEIN 38/1000 MEA, Enthaltung 0/1000 MEA
(MEA = Miteigentumsanteile)
Die Entlastung der Hausverwaltung für das Geschäftsjahr 2016 erfolgte
mit 696/1000 MEA mehrheitlich.

Der überstimmte Miteigentümer erhob Anfechtungsklage, die am
27.03.2017 den Eingangsstempel vom Amtsgericht erhielt.

Nach der Klageerwiderung erfolgten im weiteren Verlauf des Verfahrens
eine Terminänderung, eine Stellungnahme, eine Terminaufhebung, eine
Terminverlegung, dann die mündliche Verhandlung, das Urteil und ein
Vierteljahr später die Kostenfestsetzung durch das Amtsgericht.

Die Klage wurde abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Im Januar 2018 sehen die Beklagten der Erstattung verauslagter Kosten
in Höhe von Euro 827,05 entgegen.

Die Gutschrift der Kostenerstattung wurde am 18.01.2018 gebucht. Der
Rechtsstreit ist somit abgeschlossen.
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